Inhaltsangabe
- 1 Vergleich der Tarife
- 2 Interessantes rund um die Pflegeversicherung
- 3 Ökotest testet beste Pflegeversicherung – Pflege Bahr kann nicht überzeugen
- 4 Staatlich geförderte Pflegeversicherung 2018 in den letzen Jahren
- 5 Ökotest hat die besten Pflegezusatztarife für 1-, 35- und 65- jährige ermittelt
- 6 Vorteilhafte Regelungen rund um den Pflege-Bahr
- 7 Neuer DISQ Pflegetarif Test
- 8 Pflegeversicherung 2018
- 9 Die Vorteile der Reform im Überblick
- 10 Die Situation der Pflegeversicherungen in 2018
Aktuellen Modellrechnungen zufolge wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland fast verdoppeln. Gibt es derzeit weit mehr als 2,5 Millionen Pflegebedürftige, so prognostiziert das Statistische Bundesamt für das Jahr 2050, dass 4,5 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen sein werden. Auf Grund des demographischen Wandels gibt es seit 2013 auch etliche Änderungen im Bereich der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Ob die Pflegereform eine bessere Versorgung mit sich bringt, erfahren Sie nun hier. Die maximalen Zuzahlungen vom Staat betragen bei Pflegebedürftigkeit 1.550 Euro im Monat. Ein Platz im Pflegeheim kostet jedoch bis zu 3.500 Euro und mehr. Die Lücke von bis zu 2.000 Euro monatlich kann privat mit einer Pflegeversicherung geschlossen werden.
Vergleich der Tarife
Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und erhalten Sie eine bedarfsgerechte Absicherung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Interessantes rund um die Pflegeversicherung
Ökotest testet beste Pflegeversicherung – Pflege Bahr kann nicht überzeugen
Normaltarif, Kind, Abschlussalter 1 Jahr:
Testplatz | Anbieter | Tarif | Testnote |
---|---|---|---|
Platz 01 | Hanse Merkur | PA/3600 | sehr gut |
Platz 01 | HUK-Coburg | PTPremium | sehr gut |
Platz 01 | LVM | PZT- Komfort | sehr gut |
Platz 02 | AXA / DBV | Pflegevorsorge Flex 1-U, 2-U, 3-U | gut |
Platz 02 | SDK | PS0, PS1, PS2, PS3 (15/30/60/100) | gut |
Platz 02 | Pax-Familienfürsorge | PT Premium | gut |
Platz 02 | Württembergische | PTPU | gut |
Platz 03 | ARAG | IndividualPflege PI1, PI2, PI3 | befriedigend |
Platz 03 | Gothaer | MediP 1, 2, 3, EZ | befriedigend |
Platz 03 | Alte Oldenburger / Provinzial Hannover | Pflege flex1, 2, 3 | befriedigend |
Normaltarif, Erwachsene, Abschlussalter 35 Jahre:
Testplatz | Anbieter | Tarif | Testnote |
---|---|---|---|
Platz 01 | Hanse Merkur | PA/3600 | sehr gut |
Platz 01 | Württembergische | PTPU | sehr gut |
Platz 02 | Central | Central PflegePlus | gut |
Platz 03 | Hallesche | OLGAflex.AR | befriedigend |
Platz 03 | Deutscher Ring Krankenversicherung/ Signal Iduna | PflegeTOP | befriedigend |
Platz 03 | HUK-Coburg | PTPremium | befriedigend |
Platz 03 | LVM | PZT- Komfort | befriedigend |
Platz 03 | Allianz | PZTB03, PZTA03, PZTE03 | befriedigend |
Platz 04 | Deutsche Familienversicherung | DFV-DeutschlandPflege | ausreichend |
Platz 04 | ARAG | IndividualPflege PI1, PI2, PI3 | ausreichend |
Normaltarif, Erwachsene, Abschlussalter 65 Jahre:
Testplatz | Anbieter | Tarif | Testnote |
---|---|---|---|
Platz 01 | Hanse Merkur | PA/3600 | sehr gut |
Platz 02 | Central | Central PflegePlus | gut |
Platz 02 | Bayerische Beamten Krankenkasse/ UKV | PflegePREMIUM Plus | gut |
Platz 02 | AXA / DBV | Pflegevorsorge Flex 1-U, 2-U,3-U | gut |
Platz 02 | Pax-Familienfürsorge | PT Premium | gut |
Platz 02 | HUK-Coburg | PTPremium | gut |
Platz 02 | Württembergische | PTPU | gut |
Platz 03 | Hallesche | OLGAflex.AR | befriedigend |
Platz 03 | SDK | PS0, PS1, PS2, PS3 (15/50/75/100) | befriedigend |
Platz 03 | LVM | PZT- Komfort | befriedigend |
Pflege-Bahr, Erwachsene, Abschlussalter 35 Jahre:
Testplatz | Anbieter | Tarif | Testnote |
---|---|---|---|
Platz 04 | Central / Envivas | Central Pflege / Pflege aktiv | ausreichend |
Platz 04 | Münchener Verein | 430, 422, 423, 421 B, 434 | ausreichend |
Platz 04 | Deutsche Familienversicherung | DFV-DeutschlandPflege | ausreichend |
Platz 04 | AXA / DBV | Pflegevorsorge Flex 1-U, 2-U,3-U | ausreichend |
Platz 04 | ARAG | IndividualPflege PI1, PI2, PI3 | ausreichend |
Platz 04 | Gothaer | MediP 0, 1, 2, 3 | ausreichend |
Platz 04 | Alte Oldenburger / Provinzial Hannover | Pflege flex1, 2, 3 | ausreichend |
Platz 04 | Deutscher Ring Krankenversicherung / Signal Iduna | PflegeTOP | ausreichend |
Platz 04 | Concordia | PT1(30), PT2(10), PT3(10) | ausreichend |
Platz 04 | ERGO Direkt | PZ1, PZ2, PZ3 | ausreichend |
Pflege-Bahr, Erwachsene, Abschlussalter 65 Jahre:
Testplatz | Anbieter | Tarif | Testnote |
---|---|---|---|
Platz 04 | Central / Envivas | Central Pflege / Pflege aktiv | ausreichend |
Platz 04 | Barmenia | DFPV | ausreichend |
Platz 04 | Debeka | EPG 600 | ausreichend |
Platz 04 | HUK-Coburg | PTS | ausreichend |
Platz 04 | Pax-Familienfürsorge | PTS | ausreichend |
Platz 04 | Allianz | PZTG02 | ausreichend |
Platz 05 | Bayerische Beamten Krankenkasse / UKV | FörderPflege | mangelhaft |
Platz 05 | Deutsche Familienversicherung | FörderPflege | mangelhaft |
Platz 05 | AXA / DBV | GEPV | mangelhaft |
Platz 05 | ARAG | PF | mangelhaft |
Staatlich geförderte Pflegeversicherung 2018 in den letzen Jahren
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten im Pflegefall. Die Versorgungslücken können nun mit staatlicher Unterstützung ausgeglichen werden. Seit dem 01.01.2013 gibt es daher eine vom Staat geförderte Pflegezusatzversicherung. Mit einem Zuschuss von 60 Euro jährlich bzw. 5 Euro im Monat soll mit dem Pflege-Bahr ein Anreiz für die private Vorsorge geschaffen werden.
- Tarife müssen hierfür als Pflegetagegeldversicherung angeboten werden
- Wartezeit liegt bei maximal 5 Jahren
- Versicherungsnehmer müssen nur einen Mindest-Eigenanteil von 10 Euro zahlen, um den Zuschlag zu erhalten
Ökotest hat die besten Pflegezusatztarife für 1-, 35- und 65- jährige ermittelt
Tarife ab einem Jahr
Testrang | Anbieter | Tarif |
---|---|---|
Rang 01 | DKV | PTG |
Rang 01 | HUK Coburg | PT Premium |
Rang 02 | Württembergische | PTPU |
Rang 02 | PAX | PT Premium |
Rang 02 | LVM | PZTK |
Rang 03 | Gothaer | Medi PG Plus |
Rang 04 | DEVK | PT/PA |
Rang 04 | R+V | Pflege Premium (PKU) |
Rang 05 | AXA | Vario 1-U, Vario 2-U, Vario 3-U, Vario 4-U, Vario 5-U |
Rang 04 | DBV | Vario 1-U, Vario 2-U, Vario 3-U, Vario 4-U, Vario 5-U |
Tarife ab 35 Jahre
Testrang | Anbieter | Tarif |
---|---|---|
Rang 01 | DKV | KPET |
Rang 01 | Württembergische | PTPU |
Rang 02 | Deutsche Familienversicherung | DFV-DeutschlandPflege Komfort |
Rang 02 | Concordia | PT |
Rang 02 | DKV | PTG |
Rang 02 | Allianz | PZTB03 |
Rang 02 | Signal | PflegeSTART |
Rang 03 | Deutsche Familienversicherung | DFV-DeutschlandPflege Premium |
Rang 03 | DEVK | PT/PA |
Rang 03 | Deutsche Familienversicherung | DFV-DeutschlandPflege Exklusiv |
Pflegetarife ab 65 Jahre
Testrang | Anbieter | Tarif |
---|---|---|
Rang 01 | DKV | KPET |
Rang 01 | DKV | PTG |
Rang 02 | Deutsche Familienversicherung | DFV-Deutschlandpflege Komfort |
Rang 02 | HUK-Coburg | PT Premium |
Rang 02 | PAX | PT Premium |
Rang 02 | Bayrische Beamtenkrankenkasse / UKV | PflegePRIVAT Premium Plus |
Rang 02 | Bayrische Beamtenkrankenkasse / UKV | PflegePRIVAT Premium |
Rang 02 | Signal | PflegeSTART |
Rang 02 | LVM | PZTK |
Rang 02 | Allianz | PZTB03 |
Rang 02 | Württembergische | PTPU |
Update 2016: Neue Testsieger von Stiftung Warentest (Stand 2018)
Einen allgemeinen Testsieger für alle Prüfungsbereiche gibt es für 2016 nicht. Die Württembergische mit der Tarife PTPU konnte mit einem Testurteil von 1,5 den Testsieg in 2015 erringen. Dicht gefolgt von der HanseMerkur. Dies gilt für 55 jährige Modellkunden, welche keine staatliche Förderung erhalten.
Stiftung Warentest (Finanztest Ausgabe 05/2015) Tarife ohne Förderung 45-jährige:
Testplatz | Anbieter | Tarif | Bewertung |
---|---|---|---|
Testplatz 01 | Württembergische | PTPU | SEHR GUT (1,2) |
Testplatz 02 | HanseMerkur | PA | SEHR GUT (1,4) |
Testplatz 03 | Allianz | PZTB03, PZTE03, PZTA03 | GUT (1,6) |
Testplatz 04 | DFV | DFV Deutschland-Pflege | GUT (1,7) |
Testplatz 05 | Bayerische Beamtenkrankenkasse | PflegePremium Plus | GUT (1,9) |
Testplatz 06 | Mecklenburgische | ProMe Pflegeplus | GUT (1,9) |
Testplatz 07 | UKV | PflegePremium Plus | GUT (1,9) |
Testplatz 08 | Axa | Flex0-U, Flex1-U, Flex2-U, Flex3-U | GUT (2,0) |
Testplatz 09 | Deutscher Ring | Pflege Top | GUT (2,0) |
Testplatz 10 | DKV | KPET | GUT (2,0) |
Tarife ohne Förderung 55-jährige:
Testrang | Anbieter | Tarif | Bewertung |
---|---|---|---|
Testrang 01 | Württembergische | PTPU | SEHR GUT (1,5) |
Testrang 02 | HanseMerkur | PA | GUT (1,6) |
Testrang 03 | Allianz | PZTB03, PZTE03, PZTA03 | GUT (1,7) |
Testrang 04 | Axa | Flex1-U, Flex2-U, Flex3-U | GUT (2,0) |
Testrang 05 | Bayerische Beamtenkrankenkasse | PflegePremium Plus | GUT (2,0) |
Testrang 06 | DFV | DFV-DeutschlandPflege | GUT (2,0) |
Testrang 07 | Huk-Coburg | PT Premium | GUT (2,0) |
Testrang 08 | LVM | PZT Komfort | GUT (2,0) |
Testrang 09 | UKV | PflegePremium Plus | GUT (2,0) |
Testrang 10 | Pax-Familienfürsorge | PT Premium | GUT (2,2) |
Die Testergebnisse gelten auch für 2018.
Vorteilhafte Regelungen rund um den Pflege-Bahr
Einige von der Bundesregierung gesetzten Mindestanforderungen bringen allerdings auch Vorteile mit sich. So müssen die Krankenversicherer unter anderem Leistungen in allen Pflegestufen für Pflegende anbieten:
Tarifliche Leistungen bei:
- Pflegestufe 0: 10 Prozent
- Pflegestufe I: 20 Prozent
- Pflegestufe II: 30 Prozent
- Pflegestufe III: 100 Prozent
Mit den neuen Pflegegraden ab 2017 wird nach Punkten berechnet wie hoch das Pflegebedürfnis ist:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
Die Versicherung verzichtet zudem auf ein ordentliches Kündigungsrecht, auf eine Risikoprüfung bis hin zu einem Risikozuschlag oder gar einem Leistungssauschluss. Für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr besteht bei der privaten Krankenversicherung ein Aufnahmezwang. Lediglich bei Demenz oder einer bereits vorliegenden Pflegebedürftigkeit spielt der Gesundheitszustand keine Rolle. Dennoch hat die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe 05/2013 bekannt gegeben, dass die Konditionen einer ungeförderten Pflegeversicherung besser sind (mehr zum Pflegeversicherung Test).
Erfahren Sie hier mehr zur PKV zu folgenden Berufsgruppen:
Angehörige und Kinder in der Pflicht
Betrachtet man die Statistik, so ist jeder zweite Bürger einmal in seinem Leben auf Pflege angewiesen. Zunächst übernehmen Angehörige oder die Kinder die Pflege von zu Hause aus. In diesem Fall gibt es von der Sozialversicherung ein festgeschriebenes Pflegetagegeld. Sollte der Pflegende nun allerdings auf eine ambulante oder stationäre Pflege angewiesen sein, so deckt die Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten. Das Pflegetagegeld fällt wesentlich geringer aus als die tatsächliche Aufwendung im Pflegefall. Die Differenz muss mit der eigenen Rentenversicherung beglichen werden. Wenn die Rente nicht mehr reicht, zahlen die Angehörigen bzw. die Kinder die Kosten im Pflegefall.
Neuer DISQ Pflegetarif Test
- Hallesche 89,2 sehr gut
- Hanse-Merkur 87,6 sehr gut
- DKV 83,4 sehr gut
- Württembergische 82,8 sehr gut
- Deutscher Ring 82,7 sehr gut
- Signal Iduna 82,7 sehr gut
- Axa 82,0 sehr gut
- Gothaer 81,4 sehr gut
- HUK-Coburg 79,7 gut
- Münchener Verein 79,6 gut
- Pax Familienfürsorge 77,4 gut
- Continentale 77,2 gut .
- Allianz 77,1 gut
- Deutsche Familienversicherung 76,8 gut
- Domcura 76,8 gut
- Bayerische Beamtenkrankenkasse 75,1 gut
- UKV 75,1 gut
- Central 70,1 gut
- Concordia 69,2 befriedigend
- Vigo Krankenversicherung 68,9 befriedigend
- Nürnberger 68,5 befriedigend
- Süddeutsche 68,1 befriedigend
- Barmenia 68,0 befriedigend
- Universa 67,2 befriedigend
- R+V 66,8 befriedigend
- LVM 65,6 befriedigend
Leistungen nach Pflegestufe
Der Anspruch auf Leistung bei der Pflegekasse unterscheidet sich nach der sogenannten Alltagskompetenz bzw. mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) sieht ab 2013 folgendes Pflegegeld im Pflegefall mit Alltagskompetenz vor:
- Pflegestufe 0: kein Anspruch
- Pflegestufe I: 235 EUR
- Pflegestufe II: 440 EUR
- Pflegestufe III: 700 EUR
Neu ab 2017:
Pflegegrad | monatliche | Leistung |
---|---|---|
Pflegegeld | Pflegedienst | |
ohne Demenz | ||
II | 316€ | 689€ |
III | 545€ | 1.298€ |
IV | 728€ | 1.612€ |
mit Demenz | ||
II | 316€ | 689 |
III | 545€ | 1.298€ |
IV | 728€ | 1.612€ |
V | 901€ | 1.995€ |
V (Härtefall) | 901€ | 1.995€ |
Pflegesachleistungen:
- Pflegestufe- 0 kein Anspruch
- Pflegestufe I- maximal 450 EUR
- Pflegestufe II- maximal 1.100 EUR
- Pflegestufe III- maximal 1.550 EUR
Pflegesachleistungen ab 2017:
- Pflegegrad II: 698€
- Pflegegrad III: 1298€
- Pflegegrad IV: 1612€
- Pflegegrad V: 1995€
Ambulante Pflegesachleistungen umfassen unter anderem den monatlichen Anspruch auf eine häusliche bzw. ambulante Pflegehilfe.
Monatliche Kosten belaufen sich auf bis zu 3.500 Euro für ein Pflegeheim. Es entsteht eine große finanzielle Lücke, die geschlossen werden muss.
Stationäre Pflege in einem Pflegeheim
Wenn Angehörige überfordert sind mit der häuslichen Pflege, dann sollte der Betroffene in einem stationären Pflegeheim unterkommen. Die gesetzliche Sozialversicherung sieht bei Unterbringung in einem Pflegeheim folgende finanzielle Leistungen vor:
- Pflegestufe I: 1.023 EUR
- Pflegestufe II: 1.279 EUR
- Pflegestufe III: 1.550 EUR
- Härtefall: 1.918 EUR
Veränderungen ab 2017:
Pflegegrad | monatliche Leistung |
---|---|
ohne Demenz | |
II | 770 |
III | 1262 |
IV | 1775 |
mit Demenz | |
II | 770 |
III | 1262 |
IV | 1775 |
V | 2005 |
V (Härtefall) | 2005 |
Mit zunehmenden Pflegestufen steigt auch der Eigenanteil der pflegebedürftigen Menschen und des Angehörigen für die Unterkunft. Auch hier kommt eine private Pflegeversicherung für die Differenz auf.
Wichtige Anbieter im Test
- Allianz
- AXA
- Central
- Concordia
- Continentale
- Debeka
- Deutsche Familienversicherung
- DEVK
- DKV
- Generali
- HanseMerkur
- HUK
- Ideal
- VDK
- UKV
- Envivas
- Bayerische Lebensversicherung Pflegeversicherung
- LVM
- DFV
- DBV
- Deutscher Ring
- Barmenia
- CosmosDirekt
- Münchener Verein
- AachenMünchener
- Provinzial
- R+V versicherungen
Aktueller Beitragssatz laut Beitragsbemessungsgrenze
Mit Inkrafttreten der Pflegereform zum 01. Januar 2013 steigt auch der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,1 Punkte für Arbeitnehmer. Kinderlose Versicherungsnehmer zahlen statt 2,2% (Stand 2012) mittlerweile 2,8% (Arbeitgeberanteil liegt bei 1,275 Prozent ebenso für die Arbeitnehmer) für die gesetzliche Pflegeversicherung. Alle anderen Versicherten zahlen nun im Vergleich zum Vorjahr 2,55 Prozent. Gesunken sind hingegen die Beiträge für die Rentenversicherung. In Sachsen liegt der Arbeitnehmeranteil bei 9,35%.
Mehr Geld für Menschen mit Demenz
Schwierig bei der Sozialversicherung ist immer wieder die Anerkennung einer Pflegestufe für Demenzkranke gewesen. Sind sie körperlich in der Regel noch ziemlich fit, so benötigen sie doch einen großen Aufwand an Pflege. Aus Sicht der Sozialversicherung hatten die Betroffenen jedoch keine Anerkennung auf eine Pflegestufe von mehr als 0 finden können. Im Zuge der Pflegereform ändert sich nun auch der Anspruch für Demenzkranke in Form einer verbesserten Finanzierung.
Demografische Entwicklung in Deutschland
Die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland ist alarmierend. Hat es im Jahre 2007 noch 2,2 Millionen Menschen gegeben, die auf Hilfe angewiesen waren, so waren es 2012 bereits 2,5 Millionen (Quelle). Es wird für das Jahr 2020 davon ausgegangen, dass die 3-Millionen-Marke überschritten wird. Die Lücken der gesetzlichen Versorgung können nur noch mit einer privaten Pflegezusatzversicherung oder Pflegetagegeld ausgeglichen werden. Auch die Bundesregierung hat die Zeichen der Zeit erkannt und den Pflege-Bahr ins Leben gerufen. Schade ist nur, dass die Fachzeitschrift in den Tarifen wesentlich schlechtere Konditionen erkannt hat. Zum genauen Vergleich der Pflegeversicherung geht es auch hier.
Pflegeversicherung 2018
Die Zukunft lässt nichts Gutes erahnen. Die Anzahl an Pflegebedürftigkeit wird in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen. Die Begründung liegt in der demografischen Entwicklung begründet. Grund genug die Pflegeversicherungen zu vergleichen. Aber gerade bei den Pflege-Bahr-Policen ist Vorsicht geboten. Zu den pesten privaten Zusatzversicherungen geht es auch hier.
Neue Regelungen in der Pflegeversicherung ab 2015
Mitte 2014 wurden viele Veränderungen in der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht: Ab dem 1. Januar 2015 werden für eine bessere Pflege die Leistungen der Versicherung deutlich angehoben. Die nach SGB XI für alle Deutschen verpflichtende Versicherung wird dann nicht nur in Kosten in höherem Umfang erstatten. Die Erstattungen werden auf Angebote ausgeweitet, die Betroffene bisher selbst zahlen mussten – dies gilt besonders für die Pflegestufe 0.
Neue Regelgungen in der Pflegreform ab 2017
Ab 2017 wird es mehr Pflegestufen geben. Bislang existierten nur drei Pflegestufen. Seit dem 01.01.17 gibt es nun fünf, die im Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) neu festgesetzt werden. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sollen ab 2017 einen höheren Pflegegrad zugesprochen bekommen.
Pflegestufe | Pflegegrad |
---|---|
Neu ab 2017 | I |
Pflegestufe 0 + I | II |
Pflegestufe I + eingeschränkte Alltagskompetenz + II | III |
Pflegestufe II + eingeschränkte Alltagskompetenz + III | IV |
Pflegestufe III + eingeschränkte Alltagskompetenz & III mit Härtefall | V |
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sind vor allem Menschen die an Demenz erkrankt sind. Die Pflegegrade sollen vor allem Menschen mit geistigen Erkrankungen gerecht werde. Psychische und Physische Faktoren werden ab sofort in der Pfegebedürftigkeit gleich gesetzt.
Die Vorteile der Reform im Überblick
- stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken
- Im Durchschnitt höhere Gelder
- neue Begutachtungskriterien
- Angleichung der Gelder an die Preisentwicklung
- insgesamt mehr verfügbare Gelder für die Pflege
Laut Bundesministerium für Gesundheit erfahren viele Pflegebedürftige durch die bevorstehende Pflegestufen-Reform eine Verbesserung ihrer finanziellen Lage. Niemand werde durch die Pflegereform schlechter gestellt als zuvor.
Teil der Sozialversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist Teil der deutschen Sozialversicherung. Hierzu zählen:
- 1. Gesetzliche Krankenversicherung
- 2. Pflegeversicherung
- 3. Gesetzliche Unfallversicherung
- 4. Deutsche Rentenversicherung
- 5. Pflegeversicherung
Wer Anspruch auf Leistungen hat
Anspruch auf Pflegegeld (dies regelt SGB XI) haben Personen “die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.“
SPD und CDU beschließen neues Gesetz
Ab dem 1. Januar 2015 haben gesetzlich Versicherte, auf die diese Definition zutrifft und deren Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter bestätigt wurde, Anspruch auf höhere Leistungen. Bestimmte Betreuungsangebote oder Umbaumaßnahmen werden in weitaus höherem Maße bezuschusst, als dies vorher der Fall war. Damit soll sicher gestellt werden, dass Pflegebedürftige eine angemessene Versorgung bekommen.
Weiterhin private Pflegeversicherung nötig
Allerdings ist die gesetzliche Pflegeversicherung auch weiterhin nicht als „Vollkasko-Versicherung“ gedacht. Das bedeutet, auch nach der Reform können nicht alle Kosten von der Versicherung getragen werden. Dies bedeutet, auch in Zukunft ist man nur mit einer privaten Vorsorge auf der sicheren Seite. Allein auf die Pflegepflichtversicherung kann man sich keinesfalls verlassen. Je nach Pflegestufe bleiben 1000 bis weit über 2500 Euro, die selbst aufgewendet werden müssen.
Beitrag steigt an
Dennoch: Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen werden deutlich umfangreicher. Einziger Wermutstropfen: Die hohen Kosten der Pflegereform müssen durch höhere Beiträge finanziert werden. In einer ersten Stufe soll der Beitragssatz um 0,3 Punkte angehoben werden, in der zweiten Stufe steigt der Beitrag zur Pflegekasse nochmals um 0,2 Prozent. In der folgenden Übersicht finden sich die aktuellen und zukünftigen Beitragssätze:
Check: Um wie viel der Beitrag erhöht wird
Für Personen mit Kindern | Für Kinderlose | |
---|---|---|
Beitragssatz seit 2013 | 2,05 Prozent | 2,35 Prozent |
Nach der 1. Phase der Pflegereform | 2,35 Prozent | 2,65 Prozent |
Nach der 2. Phase der Pflegereform | 2,55 Prozent | 2,85 Prozent |
Hilfe auch für Angehörige
Menschen, die zuhause von ihren Freunden, Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden, bekommen ab dem kommenden Jahr mehr Geld. Nicht nur für die Pflegebedürftigen, sondern auch für die pflegenden Personen soll es mehr Hilfe geben. So können sich pflegende Angehörige mehr Auszeit nehmen, um auch bei intensiver Pflege auch am sozialen Leben teilzunehmen.
Erhöhung 2015 bei Pflege durch Angehörige
Folgende Leistungen werden ab kommendem Jahr ausgezahlt:
- Pflegestufe 0 (mit Demenz): 123 Euro
- Pflegestufe I: 244 Euro bzw. mit Demenz: 316 Euro
- Pflegestufe II : 458 Euro bzw. mit Demenz: 545 Euro
- Pflegestufe III: mit und ohne Demenz: 728 Euro
Auch die Pflegeleistungen werden nach den neuen Pflegegraden ab 2017 angepasst:
- Pflegegrad II: 316€
- Pflegegrad III: 545€
- Pflegegrad IV: 728€
- Pflegegrad V: 901€
- Pflegegrad V (Härtefall): 901€
Voraussetzung ist, dass die Pflege bis zu 6 Kalenderwoxchen andauert.
SGB XI, § 3: Häusliche Pflege hat Vorrang
Nach § 3 des elften Buchs des elften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB) soll jede Person nach Möglichkeit zuhause und von ihr nahestehenden Pflegepersonen gepflegt werden: „Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.“
Pflegedienst
Ist die Pflege durch Freunde oder die Angehörigen wie den Partner bzw. die Partnerin die eigenen Kinder nicht möglich, springt ein Pflegedienst ein. Die Leistung wird dann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, das Geld steht den Versicherten nicht zur freien Verfügung – daher spricht man von einer Pflegesachleistung. Auch hier stehen ab Januar 2015 höhere Leistungen zur Verfügung.
Mehr Leistung bei ambulanter Pflege
- Pflegestufe 0 bei eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz): 231 Euro
- Pflegestufe I: 468 Euro bzw. mit Demenz: 689 Euro
- Pflegestufe II: 1144 Euro bzw. mit Demenz: 1.298 Euro
- Pflegestufe 3: 1612 Euro mit und ohne Demenz
- Härtefall: 1995 Euro mit und ohne Demenz
Neu ab 2017:
- Pflegegrad II: 689€
- Pflegegrad III: 1.298€
- Pflegegrad IV: 1.612 €
- Pflegegrad V: 1.995€
Pflegeheim: Besonders teuer
Wenn eine häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder selbst beschaffte Pflegepersonen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, wird die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Die Pflegeversicherung vom Staat übernimmt dabei nur die Kosten der Grundpflege selbst, Unterbringung und Verpflegung müssen privat bezahlt werden.
1.750 Euro aus eigener Tasche sind der Durchschnitt
Bei Personen, die Betreuung und Versorgung rund um die Uhr benötigen, ist ein Pflegeheim oft die einzige Möglichkeit. Allerdings sind Pflegeheime sehr teuer. Die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen Westfalen liegen sie bei 4.000 Euro im Durchschnitt, in Sachsen-Anhalt 2.500 Euro. Allerdings können die tatsächlichen Kosten je nach Aufwand sehr viel höher liegen. Im Bundesdurchschnitt liegen sie bei 1.750 Euro.
Diese Kosten werden bei stationärer Pflege übernommen
Patienten mit und ohne Demenz erhalten bei stationärer Pflege die gleichen Leistungen. Kosten für Pflegeleistungen werden ab 2015 (Stand 2018) bis zur folgenden Höhe übernommen:
- Pflegestufe 1: 1064 Euro
- Pflegestufe 2: 1330 Euro
- Pflegestufe 3: 1612 Euro
- Härtefall: 1995 Euro
In 2017 gibt es im Bereich stationärer eine Erhöhung der Leistungen:
Pflegegrad | monatliche Leistung |
---|---|
ohne Demenz | |
II | 770 |
III | 1262 |
IV | 1775 |
mit Demenz | |
II | 770 |
III | 1262 |
IV | 1775 |
V | 2005 |
V (Härtefall) | 2005 |
Laut Gesetz müssen auch Angehörige zahlen
Wer zum Pflegefall wird, muss alle zusätzlich anfallenden Kosten selbst tragen. Reicht das eigene Einkommen bzw. die Leistungen aus der Rentenversicherung nicht aus, muss zunächst der Partner oder die Partnerin einspringen. Ist auch dies nicht möglich, zahlen die Kinder. Angehörige sind gesetzlich verpflichtet, zu zahlen. Sie dürfen nur einen kleinen Teil ihres Einkommens behalten, den sie zum Leben brauchen.
Familien kommen durch Pflegekosten oft in finanzielle Bedrängnis
Bei mehreren Zehntausend Euro Kosten im Jahr bleibt vom eigenen Einkommen oft nicht viel übrig. Die Finanzierung des Pflegeheims bedeutet für viele Familien eine finanzielle Belastung, die sie kaum schultern können. Daher ist wichtig, rechtzeitig eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen und eine gute Pflegeversicherung zu finden. Ohne zusätzliche Versicherung riskiert man nicht nur, im Alter schlecht versorgt zu sein, sondern auch, die Familie mit hohen Zahlungen zu belasten.
Mehr als 400.000 Menschen können die Pflege nicht selbst zahlen
Wenn Geld von Angehörigen und Pflegekasse nicht reichen, um Betreuung und Pflegeleistungen zu bezahlen und keine private Pflegeversicherung vorhanden ist, werden die übrigen Kosten vom Sozialamt übernommen. 2012 erhielten mehr als 439.000 Menschen in Deutschland einen Zuschuss von den Sozialämtern. Die Kosten stiegen um 4,5 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen die steigende Anzahl an Personen, die im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sind. Viele davon, obwohl sie ihr ganzes leben gearbeitet haben.
Verbesserungen bei Pflegehilfsmitteln
Im Gegensatz zu 2015, wo Pflegehilfsmittel in einem maximalen Umfang von 31 Euro erstattet wurden, sind nun 40 Euro monatlich vorgesehen. Diese Kosten werden nur dann von der Pflegeversicherung übernommen, wenn die Krankenkasse die Hilfsmittel nicht erstattet. Als Pflegehilfsmittel gelten zum Beispiel Einmal-Handschuhe und ähnliche Produkte, die zur pflege erforderlich sind.
Umbaumaßnahmen
Wer zum Pflegefall wird, ist körperlich oft erheblich eingeschränkt. Nicht nur die Aufwendungen für die Pflegekosten stellen eine finanzielle Belastung dar, oft müssen auch noch Umbaumaßnahmen bezahlt werden, um die Wohnung barrierefrei zu machen. Bisher wurden hierfür Leistungen bis zu gut 2500 Euro gewährt. Ab kommendem Jahr werden Umbaumaßnahmen in einem Umfang bis zu 4000 Euro bezuschusst.
Bis zu 6000 Euro mehr bekommen
In einer Wohngemeinschaft von mehreren Pflegebedürftigen galt bisher die Obergrenze von 10.228 Euro für Umbaumaßnahmen. Ab 1. Januar 2015 übernehmen die Pflegekassen Maßnahmen bis zu 16.000 Euro, das ist ein Plus gegenüber 2014 von nahezu 6000 Euro. Das Geld kann beispielsweise für ein behindertengerechtes WC, Rampen oder andere Umbauten verwendet werden.
Für Personen mit Demenz wird das Angebot wird stark verbessert
Sehr viele Verbesserungen gibt es für Personen, die an Demenz leiden. Erstmals sind sie berechtigt, bei teilstationärer Pflege Leistungen zu erhalten. Im Gegensatz zur vollstationären Pflege verbringen hier die Patienten einen teil des Tages bzw. der Nacht zuhause. So kann beispielsweise der pflegende Angehörige tagsüber seinem Beruf nachgehen, der Pflegebedürftige kommt für diese Zeit in eine Einrichtung. Abends wird der betroffene dann wieder nach Hause gebracht und in häuslicher Umgebung gepflegt.
Auch Tages- und Nachtpflege in 2018 möglich
Bisher gab es für dementiell erkrankte mit Pflegestufe 0 lediglich Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege. Stationäre oder teilstationäre Leistungen wurden nur in den anderen Pflegestufen bewilligt. Demente Personen können jetzt ebenfalls von Tages- und Nachtpflege profitieren und auch die Angehörigen, die z. B. ihre Eltern pflegen, werden so entlastet.
Wir bieten Ihnen auch Informationen zu anderen Themengebieten:
- https://www.privatekrankenversicherungtest.de/
- https://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/
- https://www.rechtsschutzversicherungen-testberichte.de/
- https://www.altersvorsorgetest.com/
Leistungen werden nicht aufeinander angerechnet
Zudem werden generell Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst nun unabhängig voneinander ausbezahlt und nicht mehr miteinander verrechnet. Dadurch kann sich ein Plus vom unterm Strich 900 Euro zusätzlich im Monat ergeben. Wurden in der dritten Stufe bisher maximal 2.323 Euro bezahlt, sind es nun knapp 900 Euro mehr, nämlich 3.224 Euro.
Weitere Verbesserungen durch das neue Gesetz
Weiterer Vorteil durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz, das unter dem Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf den Weg gebracht wurde: Auch die Kurzpflege wird bei dementen Patienten nun von der Pflegekasse teilweise übernommen. Mit nun acht Wochen wurde der Anspruch auf Kurpflege nun verdoppelt: Vorher waren es lediglich vier Wochen.
Junge Geschichte der Pflegeversicherung seit 1995
Insgesamt hat sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Pflegeversicherung vieles getan. Obwohl die Versicherung oft als unzureichend kritisiert wird, hat sich mit der 1995 eingeführten Versicherungspflicht vieles zum Besseren gewendet. Seit 2008 bekommen Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz 100 bzw. 200 Euro mehr im Monat, und für demente menschen wurden erst im Jahre 2013 die Leistungen wesentlich erweitert.
Kostenlose Pflegekurse
Dennoch, auch wenn die Finanzierung aller notwendigen medizinischen Maßnahmen gesichert ist: Um Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben zu ermöglichen, muss noch viel getan werden. Und auch die Angehörigen sind oft überfordert. Hier stellt es eine große Hilfe dar, dass auch für demente Menschen mit Pflegestufe 0 nun eine Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden kann. Die meisten Krankenkassen wie zum Beispiel die AOK bieten auch kostenlose Pflegekurse für ihre Mitglieder an.

Pflegeversicherung 2018
Einstufung nach körperlichen Einschränkungen in 2018
Doch die Sachleistungen bzw. das Pflegegeld werden auch im kommendem Jahr immer noch weit unter dem sein, was die meisten dementiell erkrankten Menschen brauchen. Das Problem: Die Pflegestufen, nach denen sich auch der Betrag richtet, den die Pflegekassen letztendlich zahlen, definieren vor allem die körperlichen Einschränkungen der Betroffenen. Und auch eine Pflegezusatzversicherung hat meist diese drei bzw. vier Stufen als Grundlage. Demente Menschen müssen aber vor allem mit nachlassender geistiger Gesundheit leben
Mehr Pflegestufen ab 2017 erwartet
Daher sollen ab 2017 auch die Pflegestufen neu organisiert werden, weshalb auch ein Beitragszuschlag von 0,2 Punkten fällig wird. Die neuen Aufteilung werden bereits seit 2006 diskutiert und ab 2012 noch einmal neu von Experten analysiert. Zur Zeit laufen Modellprojekte, und in drei Jahren soll es dann soweit sein: Fünf Pflegestufen soll es dann geben, psychisch bzw. geistig eingeschränkte Menschen sollen im Vergleich zu Heute besser berücksichtigt werden.
Über 250.000 Menschen gehen heute leer aus
Durch das neue Gesetzt sollen beispielsweise auch die rund 250.000 dementen Menschen, die jetzt noch leer ausgehen, Leistungen erhalten. Gutachter prüfen derzeit das System, um seine Fehler zu beseitigen. Um Voraussetzungen für eine bessere Pflege zu schaffen, sollen wesentlich mehr Pflegekräfte eingestellt werden. Aktuelle Daten weisen darauf hin, dass in Zukunft bis zu 500.000 Vollzeitstellen fehlen könnten – der Bedarf ist also groß.
Alarmierende Zahlen zur Pflegeversicherung 2018
Die Zahlen zur Pflege sind alarmierend, wie das Magazin „Der Spiegel“ berichtet. So müssen Frauen in ihrem Leben mit 45.000 Euro an Kosten rechnen, die sie selbst für ihre Pflege tragen müssen. Bei Männern sind es 21.000 Euro, da sie eine geringere Lebenserwartung haben und daher weniger oft im Pflegeheim gepflegt werden.
Über die gesamte Pflegezeit kommen Kosten zusammen, die sich viele nicht leisten können. Daher bekommen viele im Pflegeheim lebende Rentner Sozialhilfe. Ihr Anteil liegt konstant bei 30 Prozent. Und die Kosten für solche Einrichtungen werden immer höher. Der Anteil, der für die monatliche Zahlung selbst erbracht werden muss, ist dabei immer höher geworden. Demgegenüber stehen stetig sinkende Renten.
Pflegerisiko hoch, jeder zweite Deutsche betroffen
Schon 2050 soll die Zahlen an Pflegebedürftigen laut Expertenbericht bei 4,5 Millionen (Zum Vergleich: 2011 waren es 2,5 Mio.) liegen. Das Pflegerisiko liegt schon jetzt für jeden Deutschen bei etwa 50 Prozent. Bei durch demographische Faktoren tendenziell sinkenden Einnahmen des Staates muss man kein begabter Rechner sein um zu wissen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung ähnlich wie die Rentenversicherung sehr bald an ihre Grenzen kommen wird.
Die wichtigsten Informationen zur Pflegeversicherung im Überblick
Daher gehört die Pflegeversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Auf den folgenden Seiten finden sich zahlreiche Informationen zur gesetzlichen Versicherung und zur privaten Variante. Zudem eine Einführung in die wichtigsten Begriffe und eine Erklärung, nach welchen Kriterien die Leistungen ausgezahlt werden und wie die Antragstellung funktioniert.
Persönlicher Test mit dem Vergleichsrechner 2018
Zudem kann hier TÜV-geprüft mit einem einfachen Vergleichsrechner das beste Pflegeversicherungs-Angebot gefunden werden. Der Online Rechner erfordert nur wenige Eingaben – und liefert schnell, zuverlässig und unverbindlich einen Vergleich der besten Anbieter inklusive aller Testsieger. Mithilfe anerkannter Experten zum Thema Pflegeversicherung können Sie hier Ihren persönlichen Pflegeversicherung Test durchführen.
Die Situation der Pflegeversicherungen in 2018
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine der wichtigsten Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte. Die Leistungen der nach SGB XI für jeden Bürger verpflichtenden Versicherung reichen jedoch nicht aus, um alle Kosten zu decken – besonders an Demenz erkrankte Personen mit Pflegestufe 0 bräuchten wesentlich mehr Geld. Auch wenn es 2018 im Vergleich zu 2017 mehr Leistungen von den Pflegekassen geben wird, ist eine private Pflegeversicherung um die Versorgungslücke zu schließen.
Jetzt vergleichen